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Impressionen



Objektdaten

Großzügiges Baugrundstück im Stadtzentrum von Zossen!

Kennung 64517
ObjektartBaugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
Grundstücksfront26
Grundstücksflächeca. 7.014 m²
ErschliessungVoll erschlossen
BaunutzungMischgebiet
Abrißja
Lage15806 Zossen
Kaufpreis299.000,00 €
Provision für Käufer 1)7,14 % inkl. MwSt.

Objektbeschreibung

Willkommen in Zossen! Hier, direkt im Stadtzentrum, erwartet Sie ein charmantes Baugrundstück, das mit seiner außergewöhnlichen Größe von etwa 7.000 m² und einer straßenseitigen Front von gut 26 m eine Seltenheit darstellt. Genießen Sie die Ruhe und Entspannung einer Gartenoase, die in dieser zentralen Lage kaum noch zu finden ist. Der noch vorhandene Altbestand lässt auf eine angenehme Wohnatmosphäre schließen, die es verdient, wieder zum Leben erweckt zu werden. Ob als Investition in ein neues Wohnprojekt oder zur Verwirklichung Ihrer gewerblichen Ideen – die Nutzungsmöglichkeiten dieses Grundstücks sind vielfältig. Hier können Sie einen individuellen Baukörper planen und die vorhandene Größe nutzen, um Ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Besichtigungstermin mit uns und lassen Sie sich von den Möglichkeiten dieses einmaligen Grundstücks inspirieren! Nutzen Sie die Gelegenheit, in einer derart zentralen Lage zu bauen und schaffen Sie sich Ihre eigene Gartenoase im Stadtzentrum von Zossen.

Ausstattung

Zusammenfassung:
- Gesamtfläche: ca. 7.000 m²
- Straßenfront: ca. 26 m
- Lage: Zentrum von Zossen
- Nutzungsmöglichkeiten: Wohnen und Gewerbe
- Erschließung: voll erschlossen

Lage

Das Grundstück besticht nicht nur durch seine großzügige Größe, sondern auch durch die erstklassige Lage im Herzen von Zossen. Sie sind umgeben von einer ansprechenden Bebauung, die sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser umfasst. Diese Umgebung bietet idealen Raum für kreative und großzügige Baukonzepte, die sowohl für Wohn- als auch für gewerbliche Nutzung geeignet sind. Zossen ist eine amtsfreie Stadt im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Das Zentrum der Stadt Zossen liegt etwa 20 Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze an der Bundesstraße B 96. Das Stadtgebiet umfasst insgesamt 17.957 Hektar (ha) und grenzt im Norden an das Gebiet der Gemeinde Rangsdorf, im Nordosten und Osten an die Stadt Mittenwalde, im Südosten an das Amt Schenkenländchen, im Süden an die Stadt Baruth/Mark, im Südwesten an die Gemeinde Am Mellensee, im Westen an die Stadt Trebbin und im Nordwesten an die Stadt Ludwigsfelde. Der Ortsteil Zossen (mit Gemeindeteil Dabendorf) hat 2.859 ha.nDie Notte verläuft mitten durch das Stadtgebiet. Die frühere Burg, das heutige Schloss Zossen, lag auf einer Talsandinsel zwischen zwei Armen der Notte; der südliche Arm ist verlandet und zum Teil verfüllt.

Erschließung

Das Grundstück ist bereits straßenseitig erschlossen, was einen reibungslosen Einstieg in Ihr Bauvorhaben ermöglicht. Die grundlegend infrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort bieten Ihnen eine solide Basis, um zeitnah zu planen und zu bauen.

Bebaubarkeit

Das gesamte Grundstück mit gut 7.000 qm lässt sich für Gewerbe und Wohnen gut nutzbar neu gestalten.
Die umliegende Bebauung zeigt großzüge Baulichkeiten im Ein-und Mehrfamilienhausbereich auf.
Die Bebauung richtet sich nach §34 Baugesetzbuch, was Ihnen Flexibilität bei der Planung bietet.
Der § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in bestehenden im Zusammenhang bebauten Ortsteilen in Deutschland. Er spielt eine zentrale Rolle im deutschen Baurecht und lässt sich wie folgt zusammenfassen:
1. Der § 34 BauGB bietet eine Möglichkeit, auch ohne einen formellen Bebauungsplan Bauvorhaben zu genehmigen, sofern das Grundstück innerhalb eines bereits bebauten Ortsteils liegt.
2. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens müssen die "Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundflächenzahl" bereits bestehender Gebäude in der Umgebung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass neue Bauvorhaben sich harmonisch in die vorhandene Bebauung einfügen sollten.
3. Die Vorschriften zielen darauf ab, den Charakter eines Wohngebietes zu wahren und nachbarliche Interessen zu schützen, sodass beispielsweise nicht durch eine übermäßige Verdichtung die Lebensqualität in der Nachbarschaft beeinträchtigt wird.
4. Zwar wird darauf geachtet, dass private Bauinteressen gefördert werden, allerdings immer im Einklang mit dem Gemeinwohl und der städtebaulichen Entwicklung.
Insgesamt ist der § 34 BauGB eine wichtige rechtliche Grundlage für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben in bereits bebauten Gebieten und trägt dazu bei, dass sich Neubauten harmonisch in bestehende Wohnstrukturen integrieren.

Sonstiges

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Widerrufsrecht für Verbraucher
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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Sanssouci Immobilien Steinmann & Gröschel GbR, Rudolf-Breitscheid-Straße 29, 15366 Hoppegarten, Fax-Nr.: 03342 3091778, rs@sanssouci-immobilien.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Sanssouci Immobilien Steinmann & Gröschel GbR
Rudolf-Breitscheid-Straße 29
15366 Hoppegarten
Fax-Nr.: 03342 3091778
rs@sanssouci-immobilien.de kg@sanssouci-immobilien.de

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Sanssouci Immobilien - Potsdam - Hoppegarten - Kyritz
R.-Breitscheid-Straße 29
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